Über mich
Ramona Kersebaum – Rechtsanwältin für Arbeitsrecht
Ich bin seit 2010 als Rechtsanwältin tätig, von Anfang an mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht. Ich vertrete Beschäftigte in Kündigungs- und Vertragsstreitigkeiten und berate Betriebsräte und Personalräte in allen Fragen der Mitbestimmung.
Meine Kanzlei in Hannover führe ich als Einzelanwältin. Sie haben deshalb immer mich als feste Ansprechpartnerin, von der ersten Anfrage bis zum Abschluss des Falls.
Neben der Kanzlei arbeite ich als Referentin für Betriebsrats- und Personalratsseminare, unter anderem für namhafte Bildungsträger. Die Arbeit in den Seminaren hält mich nah an den Fragen, die Gremien wirklich beschäftigen.
Haltung
Wie ich arbeite
Ich erkläre Ihnen Ihre Rechtslage in klarer Sprache, sage Ihnen offen, wo die Chancen und Risiken liegen, und entscheide nichts über Ihren Kopf hinweg. Wenn ein Vergleich besser ist als ein langer Prozess, sage ich das. Wenn ein Verfahren nötig ist, führe ich es konsequent.
Werdegang
Werdegang und Qualifikation
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hannover
- Referendariat am Landgericht Hildesheim
- Zulassung als Rechtsanwältin 2010, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Celle
- Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht: Beschäftigte, Betriebsräte, Personalräte
- Referentin für Betriebsrats- und Personalratsseminare
Kontakt
Lernen wir uns kennen
Schildern Sie mir kurz Ihr Anliegen, ich melde mich zeitnah bei Ihnen.