Leistungen
Meine Leistungen im Arbeitsrecht
Ich arbeite im Individualarbeitsrecht, also für einzelne Beschäftigte, und im kollektiven Arbeitsrecht, also für Betriebsräte und Personalräte. Beide Bereiche kenne ich aus der täglichen Praxis. Auf dieser Seite sehen Sie, wobei ich Sie unterstützen kann.
Für Beschäftigte
Wenn es im Arbeitsverhältnis ernst wird
Ein Konflikt im Arbeitsverhältnis belastet, und oft muss schnell gehandelt werden. Ich prüfe Ihre Unterlagen, bewerte Ihre Erfolgsaussichten ehrlich und schlage einen Weg vor, der zu Ihrer Situation passt.
Typische Anliegen
- Kündigung (ordentlich, außerordentlich, Änderungskündigung) und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag: Prüfung vor der Unterschrift, Verhandlung einer Abfindung
- Abmahnung: Prüfung und Reaktion
- Prüfung von Arbeitsverträgen, auch vor Vertragsschluss
- Befristung und Teilzeit
- Vergütung, Überstunden, Urlaub und Urlaubsabgeltung
- Arbeitszeugnis
Für Betriebsräte und Personalräte
Rechte durchsetzen, Fristen halten, Betriebsfrieden im Blick
Interessenvertretungen müssen Rechte durchsetzen, Fristen einhalten und dabei den Betriebsfrieden im Blick behalten. Ich unterstütze Sie rechtlich, von der einzelnen Frage bis zum Gerichtsverfahren. Ich arbeite im Betriebsverfassungsrecht (BetrVG) und im Personalvertretungsrecht, insbesondere nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG).
Beratung im Gremienalltag
- Mitbestimmungsrechte, z. B. bei personellen Einzelmaßnahmen, bei Arbeitszeit, Überwachung und Gesundheitsschutz
- Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen: Prüfung der Arbeitgeberunterlagen und Formulierung der Stellungnahme
- Informations- und Einsichtsrechte, etwa in Gehaltslisten
- Schweigepflichten und der Umgang mit vertraulichen Informationen
- Ordnungsgemäße Beschlussfassung und Geschäftsführung des Gremiums
Vereinbarungen und Verhandlungen
- Prüfung, Entwurf und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen
- Begleitung von Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite bzw. der Dienststellenleitung
- Vertretung in der Einigungsstelle
Gerichtliche Vertretung
- Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten (Betriebsrat)
- Verfahren vor den Verwaltungsgerichten (Personalrat)
- Einstweilige Verfügungen, wenn es schnell gehen muss
Kosten für Gremien: Unter bestimmten Voraussetzungen trägt der Arbeitgeber die Kosten des Gremiums, dazu kann auch die Beauftragung einer Rechtsanwältin gehören (z. B. § 40 BetrVG; § 37 NPersVG). Ich erkläre Ihnen gern, was dafür nötig ist, auch wie ein Gremiumsbeschluss aussehen sollte.
Seminare und Schulungen
Wissen für die Gremienarbeit
Neben der Beratung führe ich Seminare für Betriebs- und Personalräte durch: verständlich, mit Beispielen aus der Praxis und mit aktueller Rechtsprechung. Für Bildungsträger und Gewerkschaften ebenso wie für einzelne Gremien.
Häufige Fragen
Was Beschäftigte und Gremien mich oft fragen
Ich habe eine Kündigung erhalten. Was muss ich jetzt tun?
Handeln Sie schnell. Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen (§ 4 KSchG). Melden Sie sich außerdem frühzeitig bei der Agentur für Arbeit. Bringen Sie zum Gespräch mit mir das Kündigungsschreiben, Ihren Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen mit.
Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile haben, etwa eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Lassen Sie ihn vor der Unterschrift prüfen. Oft lassen sich bessere Bedingungen verhandeln.
Darf ein Betriebsrat eine Rechtsanwältin hinzuziehen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ob und wie das im Einzelfall möglich ist, hängt vom Anliegen und von einem ordnungsgemäßen Beschluss des Gremiums ab. Ich berate Sie dazu gern.
Was kostet die erste Einschätzung?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos.
Wo sind Sie tätig?
Mein Kanzleisitz ist in Hannover. Ich vertrete bundesweit.
Kontakt
Sie haben eine Frage zu Ihrer Situation?
Schreiben Sie mir, ich melde mich zeitnah. Bei einer Kündigung zählt jeder Tag.