Rechtsanwältin Ramona Kersebaum – Verteidigung gegen SOKA-Bau, Malerkasse und SOKA-Dach

Rechtsanwältin für SOKA-Recht

SOKA-Bau, Malerkasse, SOKA-Dach – Ihr Unternehmen wurde kontaktiert? Ich helfe.

Immer mehr Unternehmen erhalten unerwartete Schreiben oder Mahnbescheide von der SOKA-Bau, der Malerkasse oder der SOKA-Dach. Die Kassen behaupten, das Unternehmen sei beitragspflichtig – und fordern oft erhebliche Summen.

Ich verteidige Unternehmen bundesweit gegen diese Ansprüche – mit tiefem Fachwissen in einem Rechtsgebiet, das viele Kanzleien gar nicht kennen.

Bundesweit

Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden

SOKA-Verfahren landen aufgrund einer Sonderzuständigkeit fast immer beim Arbeitsgericht Wiesbaden. Ich vertrete dort regelmäßig – auch durch alle Instanzen.

Spezialisiert

Nische statt Bauchgefühl

SOKA-Recht ist eine eigene Welt. Die meisten Anwältinnen und Anwälte arbeiten sich ein – ich kenne die Rechtsprechung und die Argumente der Kassen.

Klartext

Erstgespräch unkompliziert

Schildern Sie mir Ihre Situation – ich melde mich kurzfristig mit einer ersten Einschätzung, was zu tun ist.

Die Kanzlei

Spezialisiert auf die Verteidigung gegen die Sozialkassen

Wenn sich die SOKA-Bau, die Malerkasse (ULAK) oder die SOKA-Dach bei Ihnen meldet, steht oft schnell eine erhebliche Beitragsforderung im Raum. Rechtsanwältin Ramona Kersebaum hat sich auf genau diese Verfahren spezialisiert und verteidigt Unternehmen bundesweit gegen die Ansprüche der Sozialkassen des Baugewerbes.

Ob Ihr Unternehmen tatsächlich beitragspflichtig ist, hängt von den konkreten Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter ab – nicht von der Einordnung durch die Kasse. Ich prüfe Ihren Fall, ordne die Forderung rechtlich ein und vertrete Sie, wenn nötig, vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden. Wenn Sie kontaktiert wurden oder bereits einen Mahnbescheid erhalten haben, helfe ich Ihnen, richtig zu reagieren.

Mehr über Ramona Kersebaum

Kontakt

Schildern Sie mir kurz Ihren Fall

Drei kurze Schritte – ich melde mich kurzfristig bei Ihnen.

Falls Sie sich vorbeugend informieren möchten, wählen Sie „Unbekannt“.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid hat eine 14-Tage-Frist – wir sollten dann schnell sprechen.
Ein paar Sätze zum Hintergrund — wer fordert was, wie war der Erstkontakt, wo drückt der Schuh?
Optional, beschleunigt die Erstantwort.

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