Leistungen · SOKA-Recht

Was ist die SOKA-Pflicht – und wann trifft sie Ihr Unternehmen?

Was ist die SOKA?

SOKA-Bau, Malerkasse und SOKA-Dach sind Sozialkassenverfahren des Baugewerbes und verwandter Branchen. Unternehmen, die als dem Baugewerbe zugehörig eingestuft werden, müssen Beiträge zur Urlaubskasse, Berufsausbildung und weiteren Leistungen zahlen – unabhängig davon, ob sie selbst als Baubetrieb tätig sind.

Wann sagen Gerichte, dass ein Unternehmen SOKA-pflichtig ist?

Die Gerichte orientieren sich nicht daran, wie ein Unternehmen sich selbst bezeichnet oder was im Handelsregister steht. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten die Arbeitnehmer des Unternehmens überwiegend ausüben. Konkret prüfen die Gerichte:

  • Liegt der Schwerpunkt der Arbeitnehmerleistungen im sogenannten „baulichen Bereich“? Dazu zählen neben klassischen Bauarbeiten auch viele Montage-, Reinigungs-, Installations- und Wartungstätigkeiten – je nach Branche und Tarifvertrag unterschiedlich definiert.

Bei der SOKA-Bau gilt der Rahmentarifvertrag für das Bauhauptgewerbe (RTV) als Maßstab. Bei der Malerkasse ist der Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk einschlägig. Bei der SOKA-Dach richtet sich die Pflicht nach dem Dachdecker-Tarifvertrag.

Typische Fallkonstellationen

… in denen Unternehmen fälschlicherweise als SOKA-pflichtig eingestuft werden:

  • Mischbetriebe, bei denen Bauarbeiten nur einen Nebenteil der Tätigkeit ausmachen.
  • Unternehmen, die zwar handwerklich tätig sind, aber nicht dem Baugewerbe zuzuordnen sind.
  • Betriebe, die zu einem Konzern gehören und nur interne Serviceleistungen erbringen.

Was ich für Sie tue

  • Ich prüfe, ob die Einordnung durch die Kasse zutreffend ist.
  • Ich verteidige Ihr Unternehmen vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden – dem fast ausschließlich zuständigen Gericht für SOKA-Streitigkeiten.
  • Ich führe das Verfahren bei Bedarf auch durch alle Instanzen.
  • Ich berate Sie vorbeugend, wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Betrieb beitragspflichtig sein könnte.

Die drei Kassenverfahren

Im Überblick

SOKA-Bau

Zuständig für das Bauhauptgewerbe. Erfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die entfernt mit Bauleistungen zusammenhängen.

Malerkasse (ULAK)

Zuständig für das Maler- und Lackiererhandwerk sowie verwandte Berufsbilder.

SOKA-Dach

Zuständig für das Dachdeckerhandwerk.

Unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist?

Eine Ersteinschätzung kostet nichts. Schildern Sie mir Ihre Situation kurz – ich melde mich.